1. BKA, 7. Sept. 2011, Wirtschaftskriminalität im Fokus der Kriminalstatistik:(bitte Klicken)
Im Jahr 2010 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 102.813 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert (2009: 101.340). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1,5 Prozent (1.473 Fälle).
BKA-Präsident Ziercke: „ Die polizeilichen Daten geben das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wieder. In erster Linie sind es die Interessenlagen der Opfer, die zur Folge haben, dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image- und Reputationsverluste. Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle."
Quelle: Bericht BKA 10/2011 Hier können Sie den vollständigen aktuellen BKA-Kurzbericht einsehen: (bitte Klicken)
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___________________________________________________________________________________ AUS FRÜHEREN BERICHTEN:
2. BKA11/2010, zum aktuellen Korruptionslagebericht 2009 (bitte klicken):
Im Jahr 2009 wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landespolizeidienststellen in 1.904 Korruptionsverfahren ermittelt, was einem Anstieg von etwas mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr (1.808) entspricht. Ein Großteil der Ermittlungsverfahren (87 %) betraf den Bereich der strukturellen Korruption. Hierbei handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf Grundlage längerfristig angelegter Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Bei mehr als einem Drittel der gemeldeten Delikte bestanden die festgestellten korruptiven Beziehungen über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Die Zahl der vom BKA und den Landespolizeidienststellen registrierten einzelnen Korruptionsstraftaten ist um rund 26 % zurückgegangen. Während im Vorjahr 8.569 Fälle gemeldet wurden, waren es 2009 noch 6.354 polizeilich festgestellte Delikte. Sowohl bei den Korruptionsstraftaten als auch bei den so genannten Begleitdelikten, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2009 der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre registriert. Der Schwerpunkt der Korruptionsfälle lag im Jahr 2009 im Bereich der öffentlichen Verwaltung, wobei sich der Trend einer Verlagerung in den Bereich der Wirtschaft weiter fortgesetzt hat. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Zwar war die öffentliche Verwaltung statistisch gesehen von Korruption stärker betroffen als die Privatwirtschaft, jedoch bestätigen die Zahlen des Jahres 2009 den in den Vorjahren festgestellten Trend einer Angleichung der beiden Bereiche. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die öffentliche Verwaltung mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptions-Programme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt hat, die eine abschreckende Wirkung nach sich ziehen. Gleichzeitig stellt es sich so dar, dass Korruption in der Wirtschaft zwischenzeitlich mit Nachdruck verfolgt wird und demzufolge die Fallzahlen in diesem Bereich ansteigen."
Zwar spielten internationale Korruptionssachverhalte auch im Jahr 2009 vom Aufkommen her eine untergeordnete Rolle. Allerdings war mit 69 Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und 40 Straftaten nach dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) im Vergleich zu den Vorjahren ein erneuter Anstieg zu verzeichnen (2008 IntBestG: 31 Straftaten; EUBestG: 10 Straftaten). BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Auffällig ist nach wie vor, dass wir bislang nur geringe Fallzahlen im Bereich der internationalen Korruptionsstraftaten feststellen - trotz durchgängig global aufgestellter Wirtschaftsunternehmen und des steigenden internationalen Konkurrenzdrucks. Auch bei Korruption - einem typischen Begleitdelikt der Wirtschaftskriminalität - stoßen wir oftmals auf feste, international weit verzweigte "Korruptionsgeflechte". In diesem Bereich müssen wir daher von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen.
Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten 2.953 Tatverdächtige (2008: 3.020) registriert. Dies bedeutet einen geringen Rückgang von etwas mehr als 2 % gegenüber dem Vorjahr. Von den Tatverdächtigen waren 1.547 (Vorjahr: 1.694) den Korrumpierten, also den so genannten "Nehmern" und 1.406 (Vorjahr: 1.326) den Korrumpierenden, also den so genannten "Gebern" zuzuordnen. Während Privatpersonen und die Baubranche bei den "Gebern" wie in den Vorjahren dominieren, tritt inzwischen auch die Automobilbranche häufiger als "Geber" auf. Der Mehrjahresvergleich zeigt, dass die "Erlangung von Aufträgen" auf der "Geber"-Seite mit Abstand das bevorzugte Ziel korruptiven Handelns ist. Bei den "Nehmern" ist die Leitungsebene insgesamt deutlich überrepräsentiert - Korruption kann demnach durchaus als "Leitungsdelikt" bezeichnet werden, da die Attraktivität für korruptive Anbahnungen mit größeren Entscheidungsbefugnissen steigt. Ebenso wie in den Vorjahren bilden Bargeld- und Sachzuwendungen den Schwerpunkt bei den Vorteilen auf der "Nehmer"-Seite.
Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des BKA unter "www.bka.de" unter Berichte und Statistiken / Kriminalitätslage und über die Pressestelle des BKA, Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323.
3. BKA 10/2009, Im Jahr 2008 wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landespolizeidienststellen in 1.808 Korruptionsverfahren ermittelt, was einem Anstieg von rund 13% im Vergleich zum Vorjahr (1.599) entspricht.
Ein Großteil der Ermittlungsverfahren (88%) betraf den Bereich der strukturellen Korruption, also Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde.
Die Zahl der vom BKA und den Landespolizeidienststellen registrierten Korruptionsstraftaten ist um etwa 10% zurückgegangen: 2008 wurden 8.569 Fälle gemeldet; 2007 waren es 9.563.
Bei den so genannten Begleitdelikten, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2008 mit 2.529 Fällen (2007: 1.478) der höchste Wert der vergangenen vier Jahre registriert.
Internationale Korruptionssachverhalte spielten auch im Jahr 2008 eine untergeordnete Rolle. Allerdings wurden mit 31 Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und 10 Straftaten nach dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) polizeilich mehr Straftaten festgestellt als noch im Jahr 2007 (IntBestG: 8; EUBestG: 1).
Im Jahr 2008 wurden im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten 3.020 Tatverdächtige (Vorjahr: 2.323) registriert. Dies bedeutet einen Anstieg um 30%. Von den Tatverdächtigen waren 1.694 (Vorjahr: 1.105) den Korrumpierten, also den "Nehmern" und 1.326 (Vorjahr 1.218) den Korrumpierenden, also den "Gebern" zuzuordnen.
Bei der Zugehörigkeit der Tatverdächtigen zu Berufsgruppen und Branchen liegen die Schwerpunkte bei den "Gebern" wie in den Vorjahren im Bau- und Dienstleistungsgewerbe, bei den "Nehmern" im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ebenso wie in den Vorjahren bilden Bargeld- und Sachzuwendungen den Schwerpunkt bei den Vorteilen auf der Nehmerseite; auf der Geberseite steht nach wie vor die Erlangung von Aufträgen im Vordergrund.
Bewertung und Ausblick
Im Berichtsjahr 2008 zeigten sich gegenüber dem Vorjahr keine gravierenden Änderungen der Korruptionslage in Deutschland. Zwar ist die Anzahl der Ermittlungsverfahren gestiegen, gleichzeitig ging jedoch die Zahl der polizeilich registrierten Korruptionsstraftaten nach einem signifikanten Anstieg in 2007 wieder zurück. Diese abweichende Entwicklung unterstreicht den statistischen Einfluss einzelner umfangreicher Verfahrenskomplexe.
Für das Jahr 2008 lässt sich gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der Korruption im Bereich der Privatwirtschaft konstatieren, während der Anteil der polizeilich bekannt gewordenen Korruptionsfälle im Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung stark zurückgegangen ist.
Möglicherweise könnte diese Entwicklung in einer zunehmenden Sensibilität und Aufklärungsbereitschaft der Privatwirtschaft als Folge der in der Vergangenheit geführten öffentlichkeitswirksamen Korruptionsverfahren begründet sein.
Trotz steigender Fallzahlen, insbesondere im Bereich der Privatwirtschaft, muss jedoch weiterhin von einem beträchtlichen Dunkelfeld ausgegangen werden, so dass die tatsächliche Zahl der Korruptionsfälle deutlich höher liegen dürfte.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Der gesunkene Anteil der Korruptionsfälle in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung könnte ein Indiz dafür sein, dass die gerade in der öffentlichen Verwaltung entwickelten Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung Wirkung zeigen."
Prognosen zur künftigen Entwicklung der Korruption sind aufgrund der vielschichtigen Einflussfaktoren grundsätzlich mit hohen Unsicherheiten belegt. Tendenziell ist, nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen globalen Wirtschafts- und Finanzkrise, von eher steigenden Fallzahlen auszugehen.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Unabhängig von den registrierten Fallzahlen resultiert die Sozialschädlichkeit von Korruption nach wie vor aus den hohen materiellen und immateriellen Schäden, die sie in der Gesellschaft verursacht. Darüber hinaus ist Korruption Wegbereiter für Wirtschaftskriminalität. Der Korruptionsbekämpfung mit wirksamen präventiven und repressiven Maßnahmen kommt daher auch zukünftig eine zentrale Bedeutung zu."
Quelle: Bericht BKA 10/2009
Hier können Sie den vollständigen aktuellen BKA-Kurzbericht einsehen:KLICK.
4. BKA-Bericht 2008 für 2007: "Korruption hat weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen", betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke bei der Präsentation des BKA-Berichtes 2007 zur Korruption in Deutschland, "Wettbewerbsverzerrung, Verlust von Arbeitsplätzen, Reputationsverluste ganzer Wirtschaftszweige bis hin zu Vertrauensverlusten in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung." Ermittlungen gegen internationale Korruptionsgeflechte ergeben, dass die Gewinnspannen in diesem Deliktsfeld enorm hoch seien. Nach BKA-Angaben hat sich die Korruptionslage in Deutschland insgesamt gegenüber 2006 kaum verändert. Dass vor allem gegen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung wegen Bestechlichkeit ermittelt werde, liege auch daran, dass hier mittlerweile flächendeckend Kontrollsysteme - wie z.B. die D.I.E. Dienstsstelle interne Ermittlungen - eingeführt worden seien.
Im Berichtsjahr 2007 zeigten sich gegenüber dem Vorjahr in quantitativer Hinsicht eher marginale Änderungen der Korruptionslage in Deutschland.
Im Gegensatz zu der annähernd gleich gebliebenen Anzahl von gemeldeten Ermittlungsverfahren ist im Bereich der festgestellten einzelnen Straftaten eine Steigerung von 38 % (2.668 Fälle) gegenüber dem Jahr 2006 zu konstatieren. Diese unterschiedliche Entwicklung im Verhältnis zwischen geführten Ermittlungsverfahren und festgestellten Korruptionsstraftaten ist bedingt durch zwei im Berichtsjahr in Berlin und Nordrhein-Westfalen geführte Ermittlungsverfahren mit einer Vielzahl einzelner Straftaten/ Tathandlungen. Diese voneinander abweichende Entwicklung zwischen Ermittlungsverfahren und Korruptionsstraftaten zeigt, welch teilweise gravierenden statistischen Einflüsse größere Verfahrenskomplexe mit einer Vielzahl einzelner Straftaten haben.
Der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle der Korruption betrifft - wie schon in den Jahren zuvor – auch im Jahr 2007 die allgemeine öffentliche Verwaltung, wobei das bestehende Übergewicht der festgestellten Korruptionsfälle nicht zwingend als Beleg für eine besondere Korruptionsanfälligkeit dieses Bereichs angesehen werden darf. Es ist mit einem beträchtlichen Dunkelfeld im geschäftlichen Verkehr zu rechnen. Auch dürften im Bereich der öffentlichen Verwaltung die in den letzten Jahren entwickelten Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung Wirkung zeigen, so dass hier vermutlich eine Hellfeld-/Dunkelfeldverschiebung stattgefunden hat.
Im Bereich der Korruption im geschäftlichen Verkehr wurden im Berichtszeitraum öffentlichkeitswirksame Verfahren geführt. Nicht zuletzt als Reaktion auf solche Verfahren ist in der Privatwirtschaft eine zunehmende Sensibilität und Aufklärungsbereitschaft zu verzeichnen, welche sich auch in der Einrichtung so genannter Compliance-Bereiche ausdrückt. Es ist zu erwarten, dass dadurch zukünftig vermehrt Korruptionsfälle erkannt werden, jedoch nicht alle diese Fälle aufgrund des zu erwartenden Imageschadens zur Anzeige gebracht, sondern unternehmensintern behandelt und sanktioniert werden. Sollte die beschriebene Entwicklung eintreten, wäre auch dies wohl primär Ausdruck einer Hellfeld-/Dunkelfeldverschiebung und weniger ein Hinweis auf zunehmende Korruption in der Wirtschaft.
Eine seriöse Aussage zu den durch Korruption verursachten Schäden ist nicht möglich, da sich die auf Geberseite erlangten monetären Vorteile durch korruptiv erlangte Aufträge und Genehmigungen nur schwer beziffern lassen. Oftmals ergeben sich aus dem korruptiven Handeln Folgeschäden (Arbeitsplatzverluste, Umweltschäden, Verteuerungen durch Preisabsprachen etc.) bzw. nicht bezifferbare immaterielle Schäden, wie z. B. ein Vertrauensverlust des Bürgers in staatliches Handeln.
Die im Lagebild genannten Summen können somit nur als Anhaltspunkt für das tatsächliche Ausmaß der durch Korruption verursachten Schäden dienen.
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