1. Das PRO HONORE Ethik-Management Praktische Hinweise zur Organisation eines Ethikmanagements
2. VEEK-Veranstaltung zum Thema Unternehmerische Ethik in Hamburg Vortrag: Dr. Karl-Joachim Dreyer Ethik zwischen Anspruch und Realität Vortrag Egbert Diehl Kernstück hanseatischer Tradition
1.Das PRO HONORE-Ethik-Management (Groth/Dobbeck)
Korruption, Untreue, Betrug und Geldwäsche haben durch die tägliche Wiederkehr in den Titeln der Wirtschafts- und Tagespresse nahezu ihren Schrecken verloren. Es sind zudem immer die anderen, die durch derart negative Schlagzeilen ins Rampenlicht gelangen, denn man selber steht solchen Szenarien durchaus distanziert gegenüber.
Eine möglicherweise verheerende Fehleinschätzung vieler Unternehmen, die ohne es zu wissen bereits Teil einer korruptiven Struktur sind, die unsere Wirtschaft in kaum vorstellbarer Weise schädigt. Einhellig kommen Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass gut 50 % unserer Betriebe im Fadenkreuz der Korruption stehen und damit früher oder später selber Gegenstand skandalöser Wirtschaftsmeldungen sein werden!
Was bewirkt ein Skandal? Wie sieht es mit den so genannten Opportunitätskosten aus?
Firmen investieren jedes Jahr viele Millionen in Werbestrategien, der Konzern präsentiert sich modern, innovativ und korrekt in Service und Dienstleistung gegenüber Kunden und Handelspartnern. Dieses teuer erarbeitete Image wirkt sich direkt auf die Verkaufszahlen und damit auf die Umsatzerlöse aus und erfüllt die Corporate Identity der Marke mit Leben. Durch einen Skandal wird dieses Image, wie wir es als Verbraucher kennen und schätzen gelernt haben, massiven Schaden nehmen, dessen Beseitigung der Konzernleitung viel Kopfzerbrechen und den Konzern letztendlich viele Millionen kosten wird.
Nicht nur dass Täter im Unternehmen(!) völlig unzureichend mit Strafe sanktioniert werden, sie erhalten zumeist noch fürstliche Renten und Abfindungen. Solch ein Gebaren, verbreitet über Presse, Funk und Fernsehen, löst einen nicht zu unterschätzenden Vertrauensschaden bei Geldgebern und Nachfragern der Produkte aus. Nicht minder schädlich sind die Auswirkungen auf die Corporate Identity, insbesondere bei dem Personenkreis, der aufgrund von Bestechung und Bestechlichkeit direkt geschädigt wurde. Die Mitarbeiter verlieren das Vertrauen in ihr Unternehmen, Motivation und Produktivität sinken parallel zum Vertrauen in Arbeitgeber und Vorgesetzte, es heißt nicht mehr »wir«, sondern - frei nach George Orwell -: alle Mitarbeiter sind gleich, aber einige sind gleicher und dann gehöre ich lieber zu denen, die gleicher sind.
Ein Firmenimage, das mit Mühe und Geld über viele Jahre aufgebaut wurde, kann durch Korruptions- und Betrugsskandale über Nacht stark angeschlagen oder sogar zerstört werden. Aus Sicht des Normalverbrauchers wirkt es da schon fast rührend, wenn nicht gar grotesk-lächerlich, wenn betroffene, renommierte Firmen ihre Anwälte beauftragen, sich der Sache und der Verursacher anzunehmen und dem Schwanensang gleich Besserung geloben, was kaum mehr als ein Feigenblatt gegen die Eiseskälte vernichtender Korruptionsstrukturen sein kann.
Was hat das Ethikmanagement zu tun? Eigentlich nichts, denn Ziel eines erfolgreichen Ethik-Managements ist es, solchen Entwicklungen, Skandalen und den mit ihnen einhergehenden Kosten der Schadensbeseitigung präventiv entgegenzuwirken.
Erfolg ist, wenn nichts passiert!
Ein erfolgreiches Ethik-Management ist kein Luxus innerhalb des Unternehmens, sondern es werden konkret plausible Verhaltensleitlinien und unternehmensspezifische Normen installiert, die für jeden Mitarbeiter ebenso verbindlich und durchschaubar sein müssen wie Arbeitsanweisungen.
Ethikmanagement schafft Vertrauen im und für das Unternehmen.
Ethik: Die Frage, wie man das Geschäft versteht. Die Installation ethischer Werte und Leitlinien innerhalb des Unternehmens verhindert, dass der einzelne Mitarbeiter in ausweglose Situationen, die sog. Dilemmasituationen, gerät, aus denen er sich selbst nicht befreien kann.
Sehen wir pressebekannte Beispiele: Der Täter, der Firmengelder veruntreut und flotte Partys schmeißt oder Schmiergelder zahlt, weiß bereits vor diesen Handlungen, dass er den Rechtsrahmen verlässt, er ist sich seines Tuns bewusst und weiß, dass der Krug nur so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Natürlich kennen die Verantwortlichen ihr »Risiko«. Für den Täter ist die Situation klar: er befindet sich in keiner Dilemmasituation.
In der Dilemmasituation befinden sich andere z. B. die Sekretärin des Managers, wenn sie von den gesetzwidrigen Handlungen ihres Vorgesetzten Kenntnis erlangt hat. Was soll die Sekretärin tun, wie soll sie sich verhalten? Ihren Chef auf sein rechtswidriges Handeln hinweisen? Ihr Vorgesetzter kann seine rechtswidrigen Handlungen nicht rückgängig machen, er wird daher, und das zeigt die Praxis, seine Machtposition ausnutzen und die Sekretärin entlassen. An wen soll sich die Sekretärin wenden: an den Betriebsrat? Sollte er nicht in die Machenschaften involviert sein, kann er für die Sekretärin eintreten, nicht aber ihren Arbeitsplatz durch eine Art Sonderkündigungsschutz erhalten.
Hierfür gibt es in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Wendet man sich an die Unternehmensleitung, den Aufsichtsrat oder den Vorgesetzten anderer Abteilungen, bleibt das Risiko darüber, wie diese reagieren werden. Das Arbeitsrecht gibt hier kaum eine Sicherheit. Nicht selten sind die Fälle, in denen die Täter gefeuert, gleichzeitig aber auch die Sekretärin ihren Arbeitsplatz – und das ohne »fürstliche Abfindung« – verliert. Wie soll und wie wird sich die Sekretärin in der Praxis verhalten, wenn diese eine Familie zu ernähren hat und auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen ist?
Hier kommt die ein Ethik-Management zum Zuge, das Konfliktstrukturen rechtzeitig erfassen. Die Vertrauensstelle-Ethik, ein erfolgreiches Konzept der Prävention. PRO HONORE hat über 80 Jahre Erfahrung in den Bereichen der Prävention gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption. PRO HONORE hat nach Mitgründung der SCHUFA, die auch noch heute durch Vergabe von Informationen dem Kreditbetrug präventiv entgegenwirkt, und als „Pionier“ im Jahr 2000 ein Ethik-Management-Konzept erarbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt, das heute auf vier zentralen Säulen beruht:
· der Schwachstellenanalyse im Unternehmen, · der Entwicklung einer Ethikcharta, · dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Unternehmen und · der Vertrauensstelle-Ethik (externe Whistleblowing-Stelle).
Im Rahmen der Schwachstellenanalyse wird das Unternehmen systematisch darauf überprüft, in welchen Bereichen durch unbedachtes Handeln der Mitarbeiter ein Schaden entstehen kann. Hierbei geht es nicht darum, der hausinternen Controllingabteilung Konkurrenz zu machen, indem einzelne Geschäftsvorfälle aufgearbeitet werden, sondern darum, zu analysieren, welche Position und/oder Abteilung welches Schadenspotential beherbergt, das z. B. die Außenwirkung des Unternehmens negativ beeinflussen kann.
Aufbauend auf dieser Analyse wird in Zusammenarbeit mit Unternehmensleitung und Betriebsrat im zweiten Schritt die Ethik-Charta entwickelt, in der die Ethik-Leitlinien fixiert werden, die für alle Mitarbeiter gleichermaßen verbindlich gelten. Hierbei handelt es sich nicht um Vorschriften, die bis ins Kleinste ausformuliert sind und den Mitarbeiter lähmen, sondern um grundsätzliche Richtlinien, die den Mitarbeitern die Freiheit geben, sensible Situationen in einem bestimmten Rahmen selbst richtig zu bewerten, da es oftmals mehr als eine Lösung gibt. Die dritte Säule bildet die Rahmenvereinbarung, die mit dem Unternehmen geschlossen wird. Es wird der Leistungsumfang ebenso geregelt wie der außerordentliche Kündigungsschutz betroffener Mitarbeiter.
Die vierte Säule, die Vertrauensstelle-Ethik ist dann letztendlich die unternehmensexterne objektive Stelle, an die sich in Dilemmasituationen geratene Mitarbeiter wenden können, ohne mit Repressalien, wie dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen zu müssen. Die Vertrauensstelle arbeitet für den Mitarbeiter kostenfrei, bietet Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität. Sie verhandelt mit dem Arbeitgeber, fixiert Lösungen und überwacht deren Einhaltung und veranlasst (nur) nach sach- und unternehmensadäquater Abwägung aller Umstände die Benachrichtigung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Sie gewährleistet vor allem den effizienten Schutz des Mitarbeiters bis in die gerichtliche Hauptverhandlung hinein. Bezogen auf einige allgemein bekannte Korruptionsfälle in deutschen Unternehmen hätte mit einem erfolgreichen Ethik-Management nicht nur die korruptiven Handlungen selbst, sondern auch der Skandal und die mit diesem für das Unternehmen einhergehenden Kosten vermieden werden können. Die Sekretärin und/oder andere, die von den Vorfällen Kenntnis erlangten, hätten durch ein effizientes Ethik-Management korruptive Handlungen erschweren und in ihrem Umfang eindämmen, wenn nicht gar verhindern können, so dass der große, für das Unternehmen sehr teure Skandal vermieden worden wäre. Der Vorwurf gravierenden Organisationsverschuldens wäre der Geschäftsleitung in jedem Fall erspart geblieben!
In der Praxis fängt ein erfolgreiches Ethik-Management - und dieses soll an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben - nicht bei der Verhinderung von großen Skandalen an, sondern im Kleinen. Ein erfolgreiches Ethik-Management setzt bereits bei der Beantwortung von scheinbar nachrangigen Fragen ein, wie z.B. der Handhabung von Präsenten und Weihnachtsgratifikationen.
Was passiert mit Geschenken, die Mitarbeiter von Geschäftspartnern erhalten? Wie wertvoll dürfen diese sein, bevor diese gemeldet werden müssen?
Gibt es überhaupt Regelungen dieser Art in Ihrem Unternehmen? ____________________________________________________________________ Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch die Ausführungen zur Organisation des PRO HONORE - Ethikmanagements: KLICKEN. ____________________________________________________________________
2. Das VEEK-Thema: U N T E R N E H M E R I S C H E E T H I K I N H A M B U R G
Ethisches Verhalten von Unternehmen ist kein Selbstzweck, sondern ein Wettbewerbsfaktor. Ethische Grundsätze geben im Unternehmen wertvolle Entscheidungshilfen, müssen sich aber auch im täglichen Geschäft bewähren. Auf der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V. nehmen namhafte Vertreter der Hamburger Wirtschaft zu Fragen von Ethik in der Wirtschaft Stellung. Nachstehende Auszüge haben Ihren Ursprung auf den Seiten der VEEK e.V. (Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg), mit dem gemeinsam PRO HONORE sich solchen Fragen zur wirtschaftsethischen Diskussion stellt.
Unternehmerische Ethik zwischen Anspruch und Realität Dr. Dreyer, Präses der Handelskammer Hamburg
... die „Unternehmerische Ethik“ im engeren Sinne steht im Mittelpunkt. Sie konzentriert sich auf die Handlungen des Unternehmens, auf die betriebswirtschaftlichen Aktionen in Bezug auf Ethik und Moral. Ein Unternehmen handelt ethisch, wenn es langfristig am Markt erfolgreich ist, - weil es Arbeitsplätze schafft und sichert, - weil es die für die Gemeinschaftsaufgaben notwendigen Steuern zahlt, - und weil es häufig auch noch mit Mäzenatentum zusätzliche Verantwortung für die Gemeinschaft übernimmt.
Dr. Karl-Joachim Dreyer, Präses der Handelskammer Hamburg, Bild:HK-Hamburg
Hier wird deutlich: Kein Unternehmen operiert im luftleeren Raum – oder lassen Sie es mich anders formulieren – in einem „wertfreien Raum“! Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Stakeholder – allen voran die Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden – bringen ihre spezifischen Vorstellungen und Werte in das Unternehmen ein. Und die Akteure selbst werden dann auch wieder von dem gesellschaftlichen und kommunalen Umfeld beeinflusst.
Vertiefen wir den Blick auf die einzelwirtschaftliche Ebene, dann müssen wir im unternehmensethischen Verhalten zwei Ansätze unterscheiden.
Erstens: Welche ethischen Vorgaben definiert und kommuniziert die Unternehmensleitung? Oder anders gesagt, welchen Wertekatalog legt die Geschäftsführung den Unternehmensinteressen zu Grunde? Derartige Entscheidungen interessieren vor allem Externe, beispielsweise die Kunden und Lieferanten.
Und Zweitens: Wie ist das Unternehmen in sich organisiert, so dass die Werte auch über alle Hierarchiestufen hinweg von den Mitarbeitern gelebt werden?
Darunter fallen so wichtige Fragen wie die Motivation und Führung der Mitarbeiter, damit deren Handlungen zu den von der Geschäftsführung gewünschten, an der Unternehmensethik ausgerichteten Ergebnissen führt.
Lassen Sie mich mit dem ersten Punkt beginnen, dem ethischen Handeln des Unternehmens, und lassen Sie mich den Ökonomen Milton Friedman zitieren, der den Nobelpreis für Wirtschaft im Jahr 1976 erhalten hat. Friedman hat vor 36 Jahren im New York Times Magazine geschrieben:
„Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist es, ihre Gewinne zu steigern.“
Dies ist zweifelsohne richtig, weil die Unternehmen sozial und damit ethisch handeln, wenn sie sich ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Aber Friedmans Worte könnten unreflektiert zu der einseitigen Schlussfolgerung führen, dass alle gewinnbringenden Unternehmen von der Diskussion um ethische Grundsätze nicht betroffen sind, da sie dieser Verpflichtung bereits per se nachkommen. Ergo müssten nur erfolglose Unternehmen im Kreuzfeuer der unternehmensethischen Kritik stehen, weil sie nicht wettbewerbsfähig sind und damit auch keine Arbeitsplätze erhalten. Diese Unterscheidung wäre natürlich zu kurz gegriffen. Es ist ein Trugschluss, dass nur die Unternehmen an dem Maßstab der unternehmerischen Ethik gemessen werden, die nicht langfristig ihre Existenz im Markt sichern können: Zum einen können auch wettbewerbsfähige Unternehmen ihren Erfolg auf unethische Art und Weise erwirtschaften – diesen Ansatz greife ich noch beispielhaft auf. Und zum anderen stellt sich die Frage, ob eine auf nur kurzfristige Maximierung des Gewinns zielende Strategie, wie sie ja anscheinend bei einigen aktuellen Managemententscheidungen im Vordergrund steht, der Wettbewerbsfähigkeit in der langen Frist schadet und damit weder ökonomischen noch ethischen Ansprüchen genügt. Sie sehen, unser unternehmerisches Handeln unterliegt Ansprüchen – hohen Ansprüchen! Nun muss ich gerade hanseatischen Kaufleuten und den Mitgliedern der Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns nicht nahe bringen, dass wir mit unserem individuellen Auftreten als Beispiel vorangehen wollen und damit nicht nur den Maßstab setzen für den Erfolg im Wettbewerb, sondern auch das Wertesystem für die Bewältigung des Tagesgeschäfts schaffen.
Das ist ein Verhalten ganz in Buddenbrook’scher Tradition:
Thomas Mann lässt Konsul Johann Buddenbrook in einem Brief an seinen Sohn Thomas, der in Amsterdam bei einer befreundeten Firma lernt, folgendes Mahnwort des Firmengründers notieren:
„Mein Sohn, sey mit Lust bey den Geschäften am Tage, aber mache nur solche, daß wir bey Nacht ruhig schlafen können."
Diese hehren Worte bilden, meiner Meinung nach, unter anderem sehr schön den „Anspruch“ unternehmerischer Ethik ab, und sie deuten auch an, wie wichtig Querschnittskompetenzen im Geschäftsleben sind, denn keine Entscheidung ist eindimensional.
Wie sieht es nun aber mit der heutigen „Realität“ unternehmerischer Ethik aus?
Bei den Buddenbrooks hat der Konsul in dem bereits zitierten Brief an seinen Sohn auch festgestellt, dass das Geschäft „zu ruhig“ geworden sei und andere Geschäftsleute aktiver und aggressiver seien.
Unterschiede in der geschäftlichen Aggressivität, im Geschäftsgebaren, finden wir nicht nur in Hamburg, nicht nur in Deutschland, sondern gerade auch bei einem Blick über unseren „nationalen Tellerrand“ hinaus. Und hierbei stellt sich die Frage, wie schwierig es sein muss, Unternehmensethik in einem multinationalen Unternehmen zu verankern, wenn es bereits innerhalb eines national tätigen Unternehmens nicht einfach ist. Gerade hier in Hamburg – am Außenwirtschaftsstandort Nr. 1 in Deutschland – treffen heimische und ausländische Unternehmen aufeinander, sind Familienunternehmen über mehrere Generationen genauso ansässig wie multinationale Konzerne.
Zwei Entwicklungen werden hier deutlich:
1. Allgemeinverbindliche oder global gültige Wertvorstellungen existieren nicht, viel eher prägen interkulturelle Wertdifferenzen das Bild.
2. Der gesellschaftliche Wertewandel läuft auf nationaler Ebene anders ab als auf internationalem Parkett.
Daraus folgt, dass es eine gemeinsame Basis für eine einheitliche Unternehmenskultur über Ländergrenzen hinweg kaum geben kann – ganz zu schweigen von international abweichenden Rechtslagen, auf die ich hier nicht weiter einzugehen brauche. Sichtbares Zeichen für eine Anpassung an multikulturelle Unterschiede in den Unternehmen ist die zunehmende Bedeutung, die dem interkulturellen Management beigemessen wird.
Lassen Sie mich vier Beispiele nennen, die ethische Fragen insbesondere für international tätige Unternehmen aufwerfen:
Erstens: Wie geht das Unternehmen mit Bestechung um?
Zweitens: Wie stellt sich ein Unternehmen zur Kinderarbeit?
Drittens: Wie positioniert sich ein Unternehmen zu anderen Unternehmen, die beispielsweise mit umweltzerstörenden Praktiken arbeiten?
Und viertens: Wie agieren Unternehmen, wenn nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern das gesamte Umfeld des Geschäftspartners, das gesamte Land durch sehr spezifischen Regelungen und ein besonderes Verhaltensmuster gekennzeichnet ist?
Unternehmensethik betrifft das Unternehmen als Ganzes und wirkt sich gleichzeitig auf jeden einzelnen Mitarbeiter aus. Denken Sie allein an den eben genannten Bereich der Korruption, dem in den meisten Fällen einzelne Personen anheim fallen, aber nicht die Unternehmensleitung oder die Firma als solches, die deshalb auch nicht insgesamt verantwortlich gemacht werden darf. Das Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters könnte jedoch dazu führen, dass das gesamte Unternehmen stigmatisiert wird – ein Alptraum für jeden Unternehmer.
Mit zwei Herausforderungen müssen wir uns daher beschäftigen:
Einmal ist es notwendig, dass ein individuelles Fehlverhalten juristisch geahndet wird und eine entsprechende personenbezogene, aber keine unternehmensbezogene Sanktion nach sich zieht. Zum anderen müssen zusätzlich unternehmensinterne Vorgaben mit Kontroll- und Sanktionsmechanismen verbindlich gekoppelt werden. Durch diese innerbetriebliche Organisation erhalten die Mitarbeiter einen Wegweiser für ihre tägliche Arbeit, erfahren aber gleichzeitig auch, dass Fehlverhalten kein Kavaliersdelikt darstellt! Das wertebasierte Management ist nicht ein „Spleen“ philantropischer Unternehmer, sondern modernes Gestaltungselement, das wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt. Mitarbeiter treffen jeden Tag Entscheidungen und kämpfen daher auch häufig mit dem schwierigen Verhältnis von „Prinzip“ und „Realität“. Natürlich bieten Prinzipien und Unternehmenswerte einen „Roten Faden“, wie Situationen gestaltet werden sollen. Aber die Prinzipien müssen für konkrete Situationen und für fest umrissene Konstellationen ausgelegt werden. Als Folge ergeben sich Handlungsfreiräume für die einzelnen Akteure, in denen die unternehmerischen Vorgaben mit dem eigenverantwortlichen Handeln der Entscheidungsträger zusammenfallen.
Eine Form der organisatorischen Absicherung ethischer Standards stellen Kodizes dar, in denen das normative Selbstverständnis des Unternehmens intern und extern kommuniziert wird. Diesen Weg gehen beispielsweise die Hamburger Firmen Otto und Tchibo, um hier nur einige zu nennen. Aber auch ohne einen formalen Kodex kann die generelle Unternehmensauffassung als Grundlage für die Gestaltung von Strukturen und Handlungsmustern festgeschrieben werden.
Anschaulich zeigen das vier Hamburger Mittelständler, die kürzlich das Gütesiegel ETHICS IN BUSINESS erhalten haben. Dazu zählen der Nahrungsmittelproduzent National Starch & Chemical, der IT- und E-Commerce-Anbieter ifu hamburg, das Bauunternehmen REWATEC und Sun Energy, ein Systemhaus für Solarstromtechnik.
Zum Abschluss richte ich mich an Sie und stelle Ihnen nun die unternehmensethische "Gretchenfrage":
"Wie halten Sie es in Ihrem Unternehmen mit der Ethik?"
Ich selbst orientiere mich an einem Rockefeller-Ausspruch. Zwar nicht der berühmte Ölbaron, aber sein Enkel John Rockefeller hat gesagt:
„Ethische Prinzipien sind der Leim, der das Wirtschaftssystem privater Unternehmen zusammenhält. Ohne ethische Werte degeneriert eine freie Gesellschaft zu einem Dschungel.“ Und falls Sie sich eine Antwort auf meine Frage überlegen, möchte ich Ihnen eine letzte Anmerkung mit auf den Weg geben. Wir alle genießen und nutzen in unserem Wirtschaftssystem vielfältige Freiheiten, die auch zwingend notwendig für den wirtschaftlichen Erfolg sind. Bei einem Missbrauch unternehmerischer Freiheit wird aber auch schnell der Ruf nach Kontrolle und staatlichen Eingriffen laut. Die Gestaltung unseres Arbeitsumfeldes liegt damit bei uns – eine Pflicht, aus der wir auch nicht entlassen werden wollen!
Egbert Diehl __________________________________________________________________________________ Vorsitzender der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.
Ich freue mich außerordentlich, einige
Gedanken zur unternehmerischen Ethik aus Sicht der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e. V.
gewählt, um dieses sehr weite Themenfeld auch vor dem Hintergrund der 489-jährigen Geschichte der ältesten kaufmännischen Vereinigung Hamburgs zu betrachten. Nun erschrecken Sie aber bitte nicht: Ich werde Ihnen in den kommenden etwa 20 Minuten keinen ausführlich detaillierten Vortrag zur Historie des Ehrbaren Kaufmanns halten. Sicherlich werde ich auf einige ausgewählte Aspekte eingehen, aber für eine ausführliche Darstellung darf ich Sie alle gerne auf das exzellente Buch des Hamburger Historikers Professor Dr. Rainer Postel mit dem Titel „Kaufmännische Selbstverwaltung in Geschichte und Gegenwart“ verweisen, das 1992 zum 475-jährigen Jubiläum des Ehrbaren Kaufmanns erschienen ist und das Sie auch käuflich für Ihre heimische Bibliothek erwerben können. Ich möchte also keine Geschichtsvorlesung halten, sondern mich zunächst mit dem Begriff „Hanseatische Tradition“ auseinandersetzen. „Tradition“ hat selbstverständlich viel mit Geschichte zu tun.
Aber „Hanseatische Tradition“ bedeutet meiner Meinung nach mehr als die bloße Rückbesinnung. Vielmehr ist es gerade ein durchgängiges und bezeichnendes Merkmal der Geschichte der hanseatischen Kaufleute und Bürger, dass man einerseits sehr gut seine Wurzeln kennt – also weiß, woher man kommt -, andererseits aber mit diesem Wissen und dem daraus geschöpften Selbstvertrauen vor allem in die Zukunft blickt. Handeln im Sinne einer so verstandenen „Hanseatischen Tradition“ bedeutet also die Gegenwart zu gestalten unter Nutzung des Erfahrungsschatzes der Vorgänger. In Anwendung dieses Grundsatzes auf unser heutiges Thema „Unternehmerische Ethik“ möchte ich neben einigen kurzen Ausführungen zur Verwurzelung der Ethik in den Grundsätzen des Ehrbaren Kaufmannes vor allem auch den Versuch einer aktuellen Standortbestimmung unserer Vereinigung vornehmen. Ein guter Ausgangspunkt für die historische Einordnung ethischer Grundsätze in das Hamburger Wirtschaftsleben ist vielleicht die Silvesteransprache 1954 des damaligen Kammerpräses Albert Schäfer, über dessen bemerkenswertes Wirken bereits Präses Dr. Dreyer einiges berichtet hat. Albert Schäfer sagte über den Ehrbaren Kaufmann: „Diese bis in die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts zurückgreifende Institution hatte vor allem die Aufgabe, für die Wahrung der Prinzipien von Treu und Glauben im Geschäftsleben zu sorgen und einzutreten, daher ihr Name.“
Näher eingehen möchte ich heute auf eine Aktivität, die uns in den letzten Jahren schwerpunktmäßig beschäftigt, nämlich die operative Korruptionsbekämpfung.
Diese klare Zielbestimmung eines klugen und tatkräftigen Wirtschaftslenkers für den Ehrbaren Kaufmann wird allerdings von Historikern rein fachlich etwas differenzierter gesehen. Der Ehrbare Kaufmann ist von seinen Ursprüngen her die Keimzelle der kaufmännische Selbstverwaltung in Hamburg. Mit der Bestellung des Vorstands für den „gemenen kopmann“ im Jahre 1517 begann eine Tradition, die heute in der Handelskammer als öffentlich-rechtlicher Körperschaft, aber auch in der „Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.“ ihre aktuelle Form gefunden hat. In den ersten rund 150 Jahren ist von einer recht wechselvollen Geschichte dieser frühen Interessenvertretung der zur See handelnden Kaufleute Hamburgs gegenüber dem Rat der Hansestadt und gegenüber auswärtigen Handelspartnern zu berichten. 1665 kam es zu einem wesentlichen neuen Schritt. In diesem Jahr wurde die sogenannte „Commerzdeputation“ gegründet, die ausweislich des Gründungsprotokolls vom 19. Januar 1665 aus sieben „ehrbaren Kaufleuten“ bestand. Die geschichtliche Rolle der Commerzdeputation lag zunächst in ihren Verdiensten um den Bau der Konvoischiffe zur Bekämpfung der Seeräuberplage in der damaligen Zeit, so der „Leopoldus Primus“ und der „Wapen von Hamburg“ im Jahre 1668, später auch der „Wapen von Hamburg II und III“. Ebenso wichtig war ihre Rolle bei der Schaffung eines zunehmenden Einflusses der Kaufmannschaft auf die Geschicke der Stadt und der Emanzipation gegenüber dem Rat. Als organisatorisches Gremium war die Commerzdeputation Vorläuferin der späteren Handelskammer. Die Umbenennung erfolgte im Jahre 1867. Bis 1933 blieb die Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns Basis und Wahlkörperschaft der Handelskammer.
Schon aus diesem kurzen Aufriss der Geschichte des Ehrbaren Kaufmanns wird deutlich, dass es sich in der Vergangenheit um eine Vereinigung mit vielfältigen Aufgaben gehandelt hat, die über unser heutiges Thema deutlich hinausgehen. Betrachtet man die historischen Quellen in der Zeit bis etwa 1880, haben Ehrbarer Kaufmann und Commerzdeputation eher lobbyistische Aufgaben wahrgenommen, um den politischen Einfluss der Kaufleute zu stärken. Man muss also wohl feststellen, dass bis ins 19. Jahrhundert der Begriff „Ehrbar“ im Namen des Ehrbaren Kaufmanns mehr auf den Status der Mitglieder fokussiert war im Sinne von „bedeutend“ oder „maßgeblich“ und nicht so sehr auf einen ethischen Anspruch.
Erst mit dem „Gesetz betreffend die Handelskammer und die Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns“ vom 23. Januar 1880 zeichnete sich für den Ehrbaren Kaufmann eine Interpretation des Ehrbarkeitsbegriffs im modernen, ethischen Sinne ab. In den Regelungen dieses Gesetzes finden sich in § 23 erstmals Gründe für ein Erlöschen der Mitgliedschaft in der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns wegen der rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens oder Vergehens. Außerdem sollten die Rechte von Mitgliedern ruhen, die in einem Konkursverfahren standen, ihre Zahlungen eingestellt hatten, in Haft, öffentlich angeklagt oder bürgerlicher Ehrenrechte verlustig gegangen waren.
Der wesentliche Umbruch in der Interpretation des Ehrbarkeitsbegriffs vollzog sich mit der Neugründung des Ehrbaren Kaufmanns nach dem 2. Weltkrieg. Seitdem findet sich in der Satzung die Selbstverpflichtung der Mitglieder, sich in ethisch einwandfreier Weise am Wirtschaftsverkehr zu beteiligen. Der erste Vorsitzende der neugegründeten Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e. V., Hans Hasselmann, trat sein Amt am 1. Januar 1956 an.
Er beschrieb die Aufgabenstellung folgendermaßen:
„Vorstand und Präsidium des Ehrbaren Kaufmanns hoffen, die Grundlage geschaffen zu haben, auf der die Moral der Kaufleute wieder gefestigt werden kann. Die Moral ist nicht mehr die gleiche wie vor 1933 oder gar wie vor 1914. Die früher gültigen Begriffe von Treu und Glauben wieder herzustellen ist das besondere Anliegen des Ehrbaren Kaufmanns.“ (Zitat aus Postel, S.106)
Ich möchte an dieser Stelle gerne auf Albert Schäfer und seine eingangs zitierte Aussage zurückkommen. Hat sich unser damaliger Präses mit seiner Zieldefinition des Ehrbaren Kaufmanns in Bezug auf die Historie schlicht geirrt? Ich glaube nicht, meine Damen und Herren. Ich denke vielmehr, dass Albert Schäfer mit dieser Aussage etwas verbalisiert hat, was über alle fachliche Nüchternheit der Geschichtswissenschaft hinaus ein ungeschriebenes, ja selbstverständliches Grundprinzip kaufmännischen Handelns in Hamburg war und ist, also sehr wohl ein Kernstück hanseatischer Tradition. Daß Herr Hasselmann von wiederherstellen der Begriffe von Treu und Glauben gesprochen hat, ist vor dem Hintergrund der schlimmen Erfahrungen von 1933 bis 1945 zu verstehen. Es gibt aber genügend Beispiele dafür, daß viele Hamburger Kaufleute ihre abendländischen Wurzeln, speziell das Christentum, das römische Recht und die Aufklärung auch in schweren Jahren nicht über Bord geschmissen sondern den Respekt für ihre Geschäftspartner und deren Interessen gelebt haben.
Nun ist der Begriff „hanseatisch“ mit vielen Aspekten verbunden. Das „Hamburg Lexikon“ von 1998 schreibt auf Seite 224 folgendes:
„“Hanseatisch“ weckt Assoziationen wie Weltoffenheit, Urbanität, vornehmes Understatement, nüchterne Zuverlässigkeit und merkantile Prosperität ...“
Dies alles sind Eigenschaften eines Verhaltens, die ein ethisches Grundgerüst zwingend voraussetzen. Insbesondere ist eine „merkantile Prosperität“ nicht auf Dauer, schon gar nicht über Generationen hinweg, auf einem Fundament von Lug, Trug und reinem Eigennutz zu erzielen. Und „nüchterne Zuverlässigkeit“ ist nichts anderes als eine andere Ausdrucksweise für den altbewährten Handelsgrundsatz „Ein Mann, ein Wort“, also dem Bekenntnis zu Klarheit und Ehrlichkeit im Geschäftsverkehr. Und ich möchte hier auch aus meiner persönlichen Erfahrung im internationalen Geschäft heraus sagen, dass die Einschätzung, Geschäfte zuverlässig auch per Handschlag erledigen zu können, weltweit mit den Hamburger Kaufleuten verbunden wird. Nimmt man alle die richtigen und wichtigen Gesichtspunkte hinzu, die Präses Dr. Dreyer zusammengeführt hat, und betrachtet man diese als Leitlinien für ein nachhaltiges unternehmerisches Wirken, bekommt man meiner Überzeugung nach ein sehr gutes Verständnis dafür, warum Altpräses Schäfer so großen Wert auf die wirtschaftsethische Interpretation des Namens „Ehrbarer Kaufmann“ gelegt hat.
Er stand mit dieser Interpretation übrigens keineswegs alleine. Dies zeigt zum einen der Wiederhall, den er in der hamburgischen Unternehmerschaft gefunden hat und der sich in der darauf folgenden Gründung der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg in der heutigen Gestalt manifestiert hat. Und zum anderen teilt kein geringerer als der bundesdeutsche Gesetzgeber diese Sichtweise von Altpräses Schäfer. Denn auch das Gesetz über die deutschen Industrie- und Handelskammern formuliert in § 1 die Aufgabe, „für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken“. Dabei wird der ehrbare Kaufmann mit einer ganz selbstverständlichen Kontinuität als Symbol für das Prinzip von Treu und Glauben gesehen.
Ich möchte an dieser Stelle ein Zwischenfazit wagen:
Der in der hanseatischen Tradition verwurzelte Begriff des Ehrbaren Kaufmanns hat eine duale Ausprägung. Im 16ten Jahrhundert war die Bezeichnung als „Ehrbarer Kaufmann“ wohl vor allem eine Standesbezeichnung. Spätestens seit dem Gesetz über Handelskammer und Ehrbaren Kaufmann von 1880 ist aber die Rezeption des wirtschaftsethischen Aspektes auch in den gesetzlichen Grundlagen nachvollziehbar. Seit der Nachkriegszeit, also seit nunmehr gut 60 Jahren, wird dieser Aspekt als einziger aktueller Sinngehalt des Begriffs „Ehrbarer Kaufmann“ verstanden. Dabei beinhaltet dieser Begriff mehr als nur Treue in den Geschäften und Verantwortung für Mitarbeiter, Präses Dr. Dreyer hat dies eben ausgeführt: Die res publica, das Gemeinwohl war stets Bestandteil unserer Wertegemeinschaft, nicht mit unveränderten sondern mit zeitgemäßen Positionen.
Ich hatte Ihnen eingangs versprochen, dass ich mich nicht auf die Retrospektive beschränken will, sondern dass ich Ihnen auch gerne näher bringen möchte, wie der Ehrbare Kaufmann seinen in diesem modernen Sinne verstandenen Namen mit Leben erfüllt. Denjenigen unter Ihnen, die seit langem Mitglieder sind, wird vieles sicherlich vertraut sein. Vielleicht ist aber die Darstellung im Sinne einer geschlossenen Positionsbestimmung auch für die Eingeweihten von Interesse, und ich denke natürlich vor allem an unsere Gäste, denen als Nichtmitglieder die Arbeit des Ehrbaren Kaufmanns nicht im Detail bekannt ist.
Unsere Vereinigung hat heute etwa 1.000 Mitglieder, die allesamt Inhaber oder gesetzliche Vertreter von Unternehmen bzw. Niederlassungen in Hamburg und dem näheren Umland sind.
Wir fördern die Verbreitung und Durchsetzung ethischer Grundsätze in der Wirtschaft im wesentlichen durch drei Instrumente:
Zum einen ist in unserer Satzung eine Selbstverpflichtung der Mitglieder festgelegt, im Geschäftsverkehr Treu und Glauben zu beachten und Handlungen zu unterlassen, die mit der Ehre und dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbaren sind.
Unser zweites Aktionsfeld ist die Bewusstseinsbildung für ein ethisches Verhalten in der Unternehmerschaft, beim unternehmerischen Nachwuchs und auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien.
Der dritte Aspekt unseres Tätigkeitsspektrums ist die Unterstützung konkreter Maßnahmen gegen unethisches Verhalten in der Wirtschaft, aktuell vor allem durch die Bekämpfung der Korruption.
Im Einzelnen:
Die Selbstverpflichtung der Mitglieder auf ein ethisches Verhalten im Wirtschaftsleben ist ein Kerninhalt unserer Satzung. Ursprünglich stand sie im Zusammenhang mit der Unterwerfung unter eine Ehrengerichtsbarkeit der Handelskammer, die allerdings nie Bedeutung erlangt hat, da die Industrie- und Handelskammern anders als die Kammern der freien Berufe gerade keine gesetzlich verankerte Berufsaufsicht ausüben. Das bedeutet aber nicht, dass ein Verstoß gegen die Grundsätze des Ehrbaren Kaufmanns für Mitglieder folgenlos bleibt. Es gibt vielmehr ein ausdrücklich geregeltes Beschwerdeverfahren in Artikel 2 und 10 unserer Satzung, dass bis zu einem Ausschluss aus der Vereinigung führen kann, der sogar öffentlich verkündet werden kann. Dieses Verfahren dient aber ausdrücklich auch dazu, Mitglieder gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen. Beschwerde- und Ausschlussverfahren sind zum Glück selten, aber wir haben über die Jahre genügend Fälle gehabt um glaube ich mit Fug und Recht behaupten zu können, dass wir die Einhaltung der Selbstverpflichtung sehr ernst nehmen. Hin und wieder bekommen wir zu hören, dass ein derartiges Bekenntnis „zur Ehre und zum kaufmännischen Vertrauen“, so unsere Satzung, vielleicht ein bisschen altmodisch sei. Die zunehmende Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien bei ethisch falschem oder zumindest fragwürdigem Verhalten in der Wirtschaft beweist, dass das Gegenteil der Fall ist. Die Mitgliedschaft im Ehrbaren Kaufmann ist gerade durch die Selbstverpflichtung ein heute hochmodernes Instrument mit einem Charakter ähnlich einer Qualitätsgemeinschaft. Dies zeigt sich auch daran, dass unsere Mitglieder berechtigt sind, durch die Verwendung des Signets des Ehrbaren Kaufmanns ihre Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft nach außen zu dokumentieren. Selbstverständlich führt ein Ausschluss aus dem Ehrbaren Kaufmann zum sofortigen Entzug dieser Berechtigung.
Als zweites Aktionsfeld habe ich die Bewusstseinsbildung für ein ethisches Verhalten im Wirtschaftsverkehr genannt. Ein Instrument dazu sind Veranstaltungen wie unser heutiges Zusammentreffen. Wir führen mindestens einmal im Jahr, in der Regel im Anschluss an unsere Mitgliederversammlungen, eine öffentliche Vortragsveranstaltung zu wirtschaftsethischen Themen durch. Aus der Reihe hochkarätiger Redner der letzten Jahre darf ich etwa Herrn Professor Biedenkopf oder Herrn Helmut Maucher, den langjährigen Nestle-Chef, nennen. Diese Veranstaltungen richten sich an die Wirtschaft und an die gesamte interessierte Öffentlichkeit.
Ganz besonders am Herzen liegt uns aber die Bewusstseinsbildung beim Nachwuchs unserer Unternehmen. Wir wollen den Blick junger Kaufleute für wirtschaftsethische Fragen schärfen und ihnen helfen, eine verantwortliche Stellung innerhalb der sozialen Marktwirtschaft einzunehmen. Dazu führen wir im mehrjährigen Abstand wirtschaftsethische Jugendwettbewerbe für Hamburger Auszubildende durch. Im vergangenen Jahr fand der fünfte Wettbewerb in dieser Reihe statt. Die Auszubildenden hatten die Aufgabe, sich in einem vierseitigen Aufsatz zum Thema „Kaufleute im Spannungsfeld von Patriotismus und Globalisierung“ zu äußern. Wir haben uns über die große Resonanz von 132 Teilnehmern sehr gefreut. Die eingereichten Aufsätze waren allesamt beachtlich, vor allem natürlich die 16 besten Arbeiten, für die wir Preise in Höhe von insgesamt 15.500 Euro vergeben haben. Ich darf Ihnen gerne versichern, meine Damen und Herren, dass uns mit Auszubildenden dieser Qualität und diesen Engagements, auch über den Tellerrand der täglichen Arbeit hinaus, nicht bange um die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hamburg zu sein braucht! Bei den vorhergehenden Jugendwettbewerben ging es zum Beispiel um eine auf das Verhalten im Unternehmen bezogene Positionierung zu dem bekannten Zitat von John F. Kennedy, „Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern frage Dich, was Du für Dein Land tun kannst“. Ich freue mich sehr, dass einige der Preisträger des letzten Jugendwettbewerbs heute zugesagt haben.
Der Ehrbare Kaufmann hat 2003 gemeinsam mit der Handelskammer, der Handwerkskammer und PRO HONORE, einer kaufmännischen Vereinigung in Hamburg, die seit 1925 gegen Wettbewerbsverstöße und Wirtschaftskriminalität aktiv ist, eine Vertrauensstelle für Zeugen und Opfer von Korruptionsdelikten eingerichtet. Diese Stelle ist mit einem Rechtsanwalt besetzt, an den sich Hinweisgeber zu Korruptionsdelikten unter dem Schutz des anwaltlichen Mandantschaftsverhältnisses wenden können. Dadurch ist absolute Diskretion gewährleistet und auch die Sicherheit, dass unabhängig von den Ermittlungspflichten der Staatsanwaltschaft oder Polizei vertrauensvoll und fachkompetent gesprochen werden kann. Gemeinsam mit dem Hinweisgeber kann so zunächst die Sachlage bewertet werden, um dann abgestimmt und gut vorbereitet den Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden zu suchen. Auf diese Weise kann ein wesentliches Hemmnis für viele Hinweisgeber, nämlich die Furcht vor Repressalien durch die Korruptionstäter am Arbeitsplatz oder in Geschäftsbeziehungen bei einer zu frühen oder nicht ausreichend flankierten Offenbarung der Identität des Hinweisgebers, gemindert werden. Diese Initiative steht vor dem Hintergrund, den Frau Gädigk sicherlich gleich noch schildern wird, nämlich dass die Korruptionsbekämpfung vor allem an einer enorm hohen Dunkelziffer leidet. Wir haben über diese Stelle bereits mehrere Fälle zur Anzeige bringen können, wobei ich aus der Natur der Sache heraus nicht ins Detail gehen kann.
Uns ist es dabei vor allem wichtig, dass der Ehrbare Kaufmann nicht nur ideell gegen Korruption eintritt, wie dies viele Organisationen tun, sondern ganz konkret gemeinsam mit Handelskammer, Handwerkskammer und PRO HONORE die Aufklärung von Korruptionsdelikten fördert.
Ich möchte an dieser Stelle sehr gerne und ausdrücklich der Hamburger Staatsanwaltschaft, die heute von Ihnen, sehr verehrte Frau Gädigk, repräsentiert wird, und dem Dezernat Interne Ermittlungen der Hamburger Polizei für die offene und höchst konstruktive Zusammenarbeit danken.
Wir hoffen, dass es uns mit dieser Initiative der Wirtschaft gelingt, die bundesweit als vorbildlich anerkannte Arbeit unserer Behörden bei der Korruptionsbekämpfung sinnvoll zu unterstützen.